Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Wochentags 18.00 - 08.00 Uhr, an Wochenden, sowie gesetzl. Feiertagen
für akute Zustände, die mit Lebensgefahr, erheblichen Schmerzen und/oder Leiden einhergehen
Zentraler tierärztlicher Notruf Thüringen: 0361 644 788 08
Informationen zum tierärztlichen Bereitschaftsdienst ab Januar 2021 Ab dem 04.01.2021 ist im Rahmen eines Notfalls zur Behandlung von Kleintieren, Nutztieren, Pferden die zentrale Notruf-Nr. zu wählen. |
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt.
Was ändert sich für Sie? Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist: ‐
Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von
berechnet werden. ‐
Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4‐fachen Gebührensatz abzurechnen. Wann handelt es sich um Notdienst? Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: ‐
Notdienstzeiten:
Werktags:
Montag bis Freitag 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr am Folgetag
Wochenende/Feiertage:
8:00 Uhr bis 8:00 Uhr am Folgetag
Tiermedizin
Dr. R. Oetzel, Tierarzt
S. Gratz, Tierärztin
Dr. M. Lesser, Tierärztin
A. Peter, TMFaG
A. Schenk, TMFaG
in Arbeit